SATZUNG (AUSZUG) § 2
Zweckbestimmung
Zweck des Vereins ist, durch gezielte pädagogische und sportwissenschaftlich begründete Maßnahmen die öffentliche Gesundheitspflege sowie das allgemeine Gesundheitsbewußtsein zu unterstützen und
zu fördern. Dazu gehören folgende Aufgaben:
- Der Verein betreut Personen mit Krankheiten (z.B. Herz-Kreislauferkrankungen, Stoffwechselerkrankungen, Bewegungsmangel- und andere Zivilisationserkrankungen) durch sporttherapeutische
Maßnahmen am Wohnort.
- Der Verein sieht eine wichtige Aufgabe vor allem in der Prävention (Vorbeugung) von verhaltens- oder zivilisationsbedingten Krankheiten und strebt neben dem Angebot von
Gesundheitssportgruppen auch die Einrichtung bzw. Unterstützung gesundheitserzieherischer Veranstaltungen an (Gesundheitsbildung).
- Der Verein leistet anderen Organisationen, die im Großraum Düsseldorf/Ratingen ambulante Behindertensportgruppen organisieren möchten, im Rahmen seiner Möglichkeiten Hilfestellung (Beratung
und Information).
- Der Verein ist bestrebt, die Zusammenarbeit zwischen allen im Rahmen der Sporttherapie beteiligten und interessierten Personen und Institutionen (Sportlehrer, Ärzte, Kostenträger der
Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen usw.) zu fördern.
- Der Verein sichert langfristig die organisatorischen, strukturellen und finanziellen Grundlagen der Sporttherapie am Wohnort durch geeignete Maßnahmen wie Unterhaltung einer Geschäftsstelle,
Verhandlungen mit Kostenträgern usw.
- Der Verein arbeitet mit anderen sporttherapeutisch orientierten Vereinen und Verbänden zusammen.
- Der Verein unterstützt die Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Sportpraxis. Dazu gehört weiterhin die Mitarbeit an wissenschaftlichen Projekten, Mitarbeit bei der Fort- und
Ausbildung sporttherapeutischer Fachkräfte usw.